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Islamische Bestattung in Ahlen

Sind islamische Grabfelder und sarglose Bestattungen in Ahlen möglich?

Islamische Bestattung     ✔

Sarglos      ✔

Eine islamische Bestattung ist in Ahlen möglich. Die Stadt Ahlen führt auf dem Ostfriedhof, Am Stockpieper / Grenzweg, ein eigenes muslimisches Grabfeld. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet. Vergeben werden Wahlgräber.

Die Beisetzung im Leichentuch ohne Sarg ist zugelassen. Die Friedhofssatzung lässt eine Bestattung ohne Sarg zu, wenn nach den Regelungen der Glaubensgemeinschaft eine Sargbestattung nicht vorgesehen ist und keine Gesundheitsgefährdung entstehen kann. Der Verstorbene ist dabei mit einem nicht durchsichtigen Leichentuch vollständig zu bedecken. Das Tuch bringen wir mit.

Ein Grab zu Lebzeiten sichern. Ein Nutzungsrecht kann bereits ohne Sterbefall erworben werden, zunächst für zehn Jahre und mit Verlängerungsmöglichkeit. Nach einer Bestattung wird es bis zum Ende der Ruhezeit verlängert. Die Grabstelle muss nach dem Erwerb unverzüglich so hergerichtet werden, dass sie als solche erkennbar ist, und gepflegt werden.

Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre. Nachbargrabstätten können im Voraus reserviert werden. Vor Ablauf der Ruhezeit werden die Angehörigen angeschrieben.

Was die Familie selbst tun darf. Das Totengebet ist im Freien möglich. Die Angehörigen dürfen das Grab selbst zuschaufeln. Träger und das Hinablassen organisiert der Bestatter. Einen Raum für die rituelle Waschung gibt es auf dem Friedhof nicht, die Waschung organisieren wir an anderer Stelle.

Beisetzungen finden montags bis freitags statt, am Wochenende nur in Ausnahmefällen. Wenn alle Unterlagen vorliegen, beisetzt die Verwaltung frühestmöglich, je nach bereits angesetzten Bestattungen.

Wichtig: Verstorbene ohne Wohnsitz in Ahlen werden nicht aufgenommen.

Gebühren. Das Nutzungsrecht kostet derzeit 2.436 Euro, das Öffnen und Schließen des Grabes 1.427 Euro. Eine Verwaltungsgebühr fällt nicht an. Verlängert wird nur in Schritten von zehn Jahren, je ein Drittel der Gebühr für das Nutzungsrecht. Die Gebührenordnung gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026. Es sind die Gebühren des Friedhofs, nicht die Kosten der Bestattung.

Quelle: Angaben der Friedhofsverwaltung der Stadt Ahlen über unseren Fragenkatalog, 23. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltende Friedhofs- und Gebührenordnung.

Sie verwalten einen Friedhof? Dann kennen Sie die Angaben besser als wir. Tragen Sie Ihren Friedhof hier selbst ein – wir prüfen jede Angabe, bevor sie erscheint.