Welche Unterlagen Sie im Sterbefall brauchen
Im ersten Moment müssen Sie nichts heraussuchen. Rufen Sie uns an, den Rest klären wir gemeinsam. Diese Übersicht hilft, wenn Sie die Papiere in Ruhe zusammentragen möchten.
Gut zu wissen
Eine Beisetzung ist meist schon möglich, bevor das Standesamt die endgültige Sterbeurkunde ausgestellt hat. Einige Gemeinden verlangen sie trotzdem vorher. Bei Überführungen ins Ausland ist es ähnlich: In den meisten Fällen reicht es, für manche Länder muss die Sterbeurkunde vorher vorliegen. Wir sagen Ihnen, was für Ihren Fall gilt.
Immer nötig
- Reisepass oder Personalausweis der verstorbenen Person
- Kopie des Passes der Ehefrau, des Ehemanns oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners, falls vorhanden
- Nachweis des letzten Familienstands (siehe unten)
- Fremdsprachige Urkunden nur mit beglaubigter deutscher Übersetzung oder als internationale Urkunde
Zusätzlich je nach Familienstand
Tippen Sie auf den passenden Familienstand.
Ledig
- Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung, falls das Standesamt sie verlangt
Verheiratet
- Heiratsurkunde oder aktueller Auszug aus dem Eheregister
- Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung, falls das Standesamt sie verlangt
Verwitwet
- Nachweis der letzten Ehe (Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister)
- Sterbeurkunde der verstorbenen Ehefrau oder des verstorbenen Ehemanns
- Meldebescheinigung, falls das Standesamt sie verlangt
Geschieden
- Nachweis der letzten Ehe (Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister)
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Meldebescheinigung, falls das Standesamt sie verlangt
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunde
- Urkunde über die Lebenspartnerschaft
- Meldebescheinigung, falls das Standesamt sie verlangt
Aufgelöste Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunde
- Urkunde über die Lebenspartnerschaft
- Nachweis der Auflösung (Sterbeurkunde oder Urteil)
- Meldebescheinigung, falls das Standesamt sie verlangt
Spätaussiedler
- Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz
- Registrierschein
- Nachweise über Namensänderungen
- gegebenenfalls Ausweis der Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. des Ehe- oder Lebenspartners
Etwas fehlt?
Das ist häufig, besonders bei Urkunden aus dem Ausland. Wir helfen beim Beschaffen und bei Übersetzungen. Rufen Sie uns an: +49 451 39733733, rund um die Uhr.
Mehr zu den ersten Stunden nach einem Todesfall lesen Sie in unserem Beitrag Was zu tun ist, wenn ein Muslim in Deutschland stirbt.