Islamische Bestattung in Falkensee
Sind islamische Grabfelder und sarglose Bestattungen in Falkensee möglich?
Islamische Bestattung ✔
Sarglos ❌
Eine Bestattung nach islamischem Ritus ist in Falkensee möglich. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Falkensee gibt an, dass es dafür kein eigenes muslimisches Grabfeld gibt, sondern einen Bereich innerhalb eines allgemeinen Feldes auf dem Friedhof an der Kremmener Straße 18. Sie bezeichnet ihn als Aleviten-Grabfeld. Angelegt wurde er 2025, die erste Beisetzung fand im selben Jahr statt.
Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet. Vergeben werden Wahlgräber. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, das Nutzungsrecht ist verlängerbar. Nachbargrabstätten können im Einzelfall reserviert werden.
Ein Nutzungsrecht kann bereits zu Lebzeiten erworben werden, ohne dass ein Sterbefall vorliegt. Bedingung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Verstorbene ohne Wohnsitz in Falkensee werden aufgenommen.
Eine Beisetzung im Leichentuch ohne Sarg ist nicht zugelassen, die Sargbestattung ist zwingend. Brandenburg gehört zu den Ländern, deren Bestattungsgesetz die Beisetzung im Tuch nicht regelt. Entschieden wird über die Friedhofsordnung.
Einen Raum für die rituelle Waschung gibt es nicht. Das Totengebet im Freien und das Zuschaufeln durch die Angehörigen sind nach Absprache möglich. Träger und das Hinablassen organisiert der Bestatter.
Beisetzungen finden montags bis freitags zwischen 9 und 13 Uhr statt, am Wochenende nicht. Wenn alle Unterlagen vorliegen, nennt die Verwaltung zwei bis drei Tage.
Gebühren. Das Nutzungsrecht an einer Einzelwahlstelle kostet einmalig 2.500 Euro. Für das Öffnen und Schließen des Grabes fallen derzeit 420 Euro an, für die Nutzung der Feierhalle einmalig 90 Euro für dreißig Minuten. Die Verlängerung kostet 90 Euro je Jahr. Die Verwaltungsgebühr stand bei der Auskunft noch nicht fest. Die Gebührenordnung gilt seit Februar 2026.
Kontakt: Friedhofsverwaltung der Stadt Falkensee, Telefon 03322 203695, friedhofsverwaltung@falkensee.de
Quelle: Angaben der Friedhofsverwaltung der Stadt Falkensee über unseren Fragenkatalog, 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltende Friedhofs- und Gebührenordnung.
Sie verwalten einen Friedhof? Dann kennen Sie die Angaben besser als wir. Tragen Sie Ihren Friedhof hier selbst ein – wir prüfen jede Angabe, bevor sie erscheint.