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Islamische Bestattung in Lauenburg

Sind islamische Grabfelder und sarglose Bestattungen in Lauenburg möglich?

Muslimisches Grabfeld: eigener muslimischer Garten auf dem Evangelischen Friedhof Lauenburg

Beisetzung im Leichentuch ohne Sarg: ja

Wohnsitz in Lauenburg: nicht erforderlich

Ruhezeit: 25 Jahre, Verlängerung möglich

Der muslimische Garten auf dem Evangelischen Friedhof Lauenburg

Blick über das muslimische Grabfeld in Lauenburg: gemähte Rasenfläche zwischen zwei Hecken mit einzelnen Grabstätten und jungen Bäumen
Der Muslimische Garten auf dem Evangelischen Friedhof Lauenburg. Foto: Friedhofsverwaltung Lauenburg

Der Evangelische Friedhof Lauenburg führt eine eigene Grabanlage für muslimische Verstorbene. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet. Bestattungen können nach muslimischen Riten vorgenommen werden, die Beisetzung im Leichentuch ist möglich.

Die Friedhofsverwaltung sichert zu, dass der Leichnam direkten Kontakt zum gewachsenen Boden hat. Sie nennt das „reine Erde“.

Die Anlage besteht aus Wahlgräbern in zwei Ausführungen: als Gartengrab, dessen Fläche im Rahmen der Friedhofssatzung bepflanzt und gestaltet werden darf, und als Rasengrab. Jede Grabstätte fasst einen Sarg und bis zu zwei Urnen.

Granitstele mit arabischer Inschrift und der Aufschrift „Muslimischer Garten“ am Eingang des muslimischen Grabfeldes auf dem Evangelischen Friedhof Lauenburg
Die Stele am Eingang trägt den Vers innā li-llāhi wa-innā ilayhi rāǧiʿūn – „Wir gehören Allah, und zu Ihm kehren wir zurück“. Foto: Friedhofsverwaltung Lauenburg

Kein Wohnsitz in Lauenburg erforderlich

Nach Auskunft der Friedhofsverwaltung kann sich in Lauenburg jeder bestatten lassen, unabhängig vom letzten Wohnsitz. Für Familien aus dem Herzogtum Lauenburg, aus Geesthacht und dem Lübecker Umland ist die Anlage damit erreichbar.

Ruhezeit, Verlängerung und Reservierung

Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre für einen Sarg und 20 Jahre für eine Urne, gerechnet ab der letzten Beisetzung. Das Nutzungsrecht lässt sich danach verlängern.

Darüber hinaus können Grabstätten reserviert werden, etwa die Nachbargrabstätte nach einer bereits erfolgten Beisetzung. Wer möchte, dass Eheleute oder Geschwister nebeneinander liegen, kann das in Lauenburg im Voraus festlegen. Das ist nicht überall möglich und für viele Familien die wichtigere Frage als die Gebühr.

Ein Grab zu Lebzeiten sichern

Das Nutzungsrecht kann in Lauenburg bereits zu Lebzeiten erworben werden, auch wenn kein Sterbefall vorliegt. Die Friedhofsverwaltung spricht von einem eingeschränkten Nutzungsrecht.

Für muslimische Familien ist das mehr als eine Formalie. Muslimische Grabfelder sind klein und laufen voll, und ein Grab soll nach islamischem Verständnis nicht wieder belegt werden. Ein früh gesichertes Wahlgrab, dessen Nutzungsrecht immer wieder verlängert wird, kommt dem am nächsten, was religiös gewollt ist.

Gebühren

Die Friedhofsverwaltung nennt folgende Einzelbeträge. Stand der Gebührenordnung ist der 1. Januar 2023; sie wird alle drei Jahre neu kalkuliert.

  • Nutzungsrecht Wahlgrab: 1.575,00 Euro
  • Nutzungsrecht Wahlgrab in Rasenlage: 2.700,00 Euro
  • Öffnen und Schließen des Grabes: 790,00 Euro
  • Verwaltungsgebühr: 40,00 Euro
  • Nutzung der Friedhofseinrichtung: 85,00 Euro
  • Abräumen der Kränze einschließlich Entsorgung über 25 Jahre: 175,00 Euro
  • Verlängerung je Jahr: 63,00 Euro im Wahlgrab, 108,00 Euro in Rasenlage

Die Friedhofsverwaltung hat dazu am 21. Oktober 2026 zwei Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Gartengrab kommt danach auf 2.665,00 Euro, ein Rasengrab auf 3.790,00 Euro. Beide Beispiele rechnen mit 25 Jahren Nutzungsrecht und ohne Kühlkammer, ohne Kapelle und ohne Himmelsgarten.

Beim Rasengrab übernimmt die Friedhofsgärtnerei die Grünpflege. Schalen, Gestecke, Vasen und Grablichter sind im Rasenbereich und auf den Grabstellen nicht gestattet.

Es sind die Gebühren des Friedhofs, nicht die Kosten der Bestattung. Was insgesamt auf Sie zukommt, sagen wir Ihnen im Gespräch, bevor Sie etwas beauftragen.

Rituelle Waschung

Einen Raum für die rituelle Waschung gibt es auf dem Friedhof Lauenburg derzeit nicht. Die Waschung organisieren wir deshalb an anderer Stelle und bringen die verstorbene Person anschließend nach Lauenburg. Sprechen Sie uns darauf an, wir klären das für Ihren Fall vorab.

Was die Familie selbst tun darf

Das Totengebet ist auf dem Friedhof im Freien möglich.

Die Angehörigen dürfen den Verstorbenen selbst ins Grab hinablassen und das Grab selbst zuschaufeln. Beides gehört für viele Familien zur Bestattung und ist nicht auf jedem Friedhof erlaubt.

Beim Zuschaufeln gilt eine Grenze. Die Angehörigen dürfen das Grab zu einem Viertel selbst verfüllen, den Rest übernimmt die Friedhofsgärtnerei.

Träger stellt der Friedhof nicht, das organisieren wir. Das Leichentuch setzt die Friedhofsverwaltung voraus, stellt es aber nicht. Wir bringen es mit.

Wann beigesetzt werden kann

Beisetzungen finden montags bis freitags statt, am Wochenende nicht. Die Friedhofsverwaltung bestattet nach eigener Auskunft zeitnah, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Dazu gehört eine Einordnung, die wir Familien immer offen sagen: Eine Beisetzung innerhalb von 24 Stunden ist in Deutschland praktisch nicht zu erreichen. Standesamt, Leichenschau und Freigabe brauchen Zeit. Was sich erreichen lässt, ist eine Bestattung ohne unnötigen Verzug, und daran arbeiten wir vom ersten Anruf an.

Wenn Sie jetzt jemanden brauchen

Unser Betrieb sitzt in Lübeck, rund vierzig Minuten von Lauenburg entfernt. Wir sind rund um die Uhr erreichbar.

Wir übernehmen die Abholung, die rituelle Waschung und den Kaffan, die Anmeldung beim Friedhof, das Totengebet und die Beisetzung. Auf Wunsch auch die Überführung ins Heimatland. Wenn in Lauenburg kein Platz ist oder ein anderer Ort näher liegt, finden Sie die Übersicht aller muslimischen Grabfelder im Land auf unserer Seite Islamische Bestattung in Schleswig-Holstein, das nächstgelegene eigene Grabfeld liegt in Lübeck.

Quellen: Themenflyer „Garten-/Rasengräber“ des Evangelischen Friedhofs Lauenburg sowie schriftliche Auskünfte der Friedhofsverwaltung vom 1. und vom 20. Oktober 2026. Die Angaben auf dieser Seite stammen von der Friedhofsverwaltung selbst und wurden uns von ihr zur Verfügung gestellt. Stand dieser Seite: Oktober 2026. Verbindlich sind die geltende Friedhofs- und Gebührenordnung sowie die Auskunft der Friedhofsverwaltung.

Sie verwalten einen Friedhof? Dann kennen Sie die Angaben besser als wir. Tragen Sie Ihren Friedhof hier selbst ein – wir prüfen jede Angabe, bevor sie erscheint.