Islamische Bestattung in Lübeck
Sind islamische Grabfelder und sarglose Bestattungen in Lübeck möglich?
Muslimisches Grabfeld: nur auf dem Friedhof Waldhusen, Grabfeld 19-2
Beisetzung im Kaffan ohne Sarg: ja, außerdem auf den Friedhöfen Vorwerk und Burgtor
Wohnsitz in Lübeck: nicht erforderlich
Friedhofsgebühren der Stadt: Einzelgrab 1.620 €, Doppelgrab 2.440 €, zuzüglich Grabplatte
Das islamische Grabfeld auf dem Friedhof Waldhusen
Die Hansestadt Lübeck führt auf dem Friedhof Waldhusen ein Grabfeld, das ausschließlich für islamische Bestattungen vorgesehen ist. Es trägt die Nummer 19-2 und steht Bestattungen aller islamischen Glaubensrichtungen offen.
Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet. Die Stadt hat dafür einen Vermessungsingenieur eingeschaltet. Auf dem Grabfeld steht ein Steintisch, eine Musalla, an dem am Sarg das Totengebet gesprochen werden kann.
Für die rituelle Waschung gibt es in einem Anbau der Kapelle 2 einen gesonderten Raum mit Waschraum sowie Hand- und Fußwaschbecken.
Kein Wohnsitz in Lübeck erforderlich
Auch verstorbene Muslime, die ihren Wohnsitz nicht in Lübeck hatten, können auf dem Grabfeld bestattet werden. Für Familien aus Ostholstein, dem Herzogtum Lauenburg und dem Umland ist Waldhusen damit erreichbar. Viele Städte in Deutschland setzen den letzten Wohnsitz voraus.
Beisetzung im Kaffan ohne Sarg
Die islamische Bestattung findet im Leinentuch statt. In Lübeck ist das zulässig, und zwar nicht nur auf dem islamischen Grabfeld in Waldhusen, sondern auch auf den Friedhöfen Vorwerk und Burgtor.
Ein Unterschied ist dabei wichtig. Ein eigenes muslimisches Grabfeld gibt es nur in Waldhusen. Auf Vorwerk und Burgtor ist die Beisetzung im Kaffan möglich, das Grab liegt dann aber in einem allgemeinen Grabfeld. Wenn Ihnen die Nachbarschaft und die gemeinsame Ausrichtung wichtig sind, ist Waldhusen der richtige Ort.
Die Grundlage ist Landesrecht. § 26 Abs. 4 Satz 1 des Bestattungsgesetzes Schleswig-Holstein lautet: „Der Friedhofsträger eines kommunalen oder Simultanfriedhofs hat die Bestattung ohne Sarg auf den Willen der verstorbenen Person hin zuzulassen.“
Grabart, Ruhezeit und Gebühren
Das Grabfeld besteht aus Wahlgräbern, die als Einzel- oder Doppelgrab erworben werden. Das Nutzungsrecht gilt für die Ruhefrist von 20 Jahren und ist verlängerbar. Vor Ablauf werden die Angehörigen angeschrieben, das Grab wird nicht ohne Rücksprache aufgelöst.
Die Friedhofsgebühren der Stadt betragen 1.620 Euro für ein Einzelgrab und 2.440 Euro für ein Doppelgrab, jeweils zuzüglich der Kosten für die Grabplatte. Das sind die Gebühren für die Grabstelle, nicht die Kosten der Bestattung. Was insgesamt auf Sie zukommt, sagen wir Ihnen im Gespräch, bevor Sie etwas beauftragen.
Wenn Sie jetzt jemanden brauchen
Unser Betrieb sitzt in der Ratzeburger Allee 31 in 23562 Lübeck. Wir sind rund um die Uhr erreichbar. Nach islamischem Verständnis soll die Bestattung so bald wie möglich erfolgen.
Wir übernehmen die Abholung, die rituelle Waschung und den Kaffan, die Anmeldung beim Friedhof, das Totengebet und die Beisetzung. Auf Wunsch auch die Überführung ins Heimatland.
Quelle: Merkblatt der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, „Islamische Bestattungen in Lübeck“, Stand April 2025. Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 4 Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein in der seit dem 01.01.2025 geltenden Fassung. Stand dieser Seite: September 2026. Verbindlich sind die geltende Friedhofs- und Gebührensatzung sowie die Auskunft der Friedhofsverwaltung.