Islamische Bestattung in Hamburg
Sind islamische Grabfelder und sarglose Bestattungen in Hamburg möglich?
Muslimische Grabfelder: Ohlsdorf, Öjendorf und Finkenriek
Beisetzung im Leinentuch ohne Sarg: ja, § 12 Abs. 1 Hamburgisches Bestattungsgesetz
Wohnsitz in Hamburg: nicht erforderlich
Ruhezeit: 25 Jahre
Drei muslimische Grabfelder in Hamburg
Träger der städtischen Friedhöfe ist die Hamburger Friedhöfe AöR. An drei ihrer Standorte gibt es muslimische Grabfelder.
Ohlsdorf führt ein Grabfeld „Islamische Grabstätten“ nahe Kapelle 13, Zufahrt über den Kornweg. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet.
Öjendorf führt ein Grabfeld „Muslimische Grabstätten“. Beisetzungen nach islamischen Riten gibt es dort seit 1978. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet, für die rituelle Waschung besteht ein eigener Bereich.
Finkenriek in Wilhelmsburg hat seit 2020 ein muslimisches Grabfeld mit einem eigenen Wasch- und Abschiedshaus. Dazu gehören ein Waschraum für die rituelle Waschung, ein Abschiedsraum, zwei getrennte Warteräume, ein überdachter Bereich mit Gedenkstein und getrennte Ein- und Ausgänge für Männer und Frauen. Grabfeld und Gebäude sind nach Mekka ausgerichtet.
Ein eigens gebautes Waschhaus auf dem Friedhof haben die wenigsten Städte in Deutschland.
Beisetzung im Leinentuch ohne Sarg
Hamburg nennt das Leichentuch direkt im Gesetz. § 12 Abs. 1 des Hamburgischen Bestattungsgesetzes lautet: „Die Bestattung kann als Erdbestattung in Särgen oder Leichentüchern oder als Feuerbestattung erfolgen.“ Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 richtet sich die Art der Bestattung nach dem Willen der oder des Verstorbenen.
Anders als Schleswig-Holstein unterscheidet Hamburg dabei nicht zwischen kommunalen und anderen Friedhöfen.
Totengebet und Verfüllung des Grabes
An allen drei Standorten ist das Totengebet im Freien möglich, ebenso die Begleitung durch die Gemeinde. Die Trauergemeinde darf das Grab selbst verfüllen. Das ist für viele Familien wichtig und wird selten irgendwo genannt.
Kein Wohnsitz in Hamburg erforderlich
Nach Angabe der Hamburger Friedhöfe kann sich auf den Friedhöfen Ohlsdorf, Öjendorf, Volksdorf und Wohldorf jeder beisetzen lassen, unabhängig von Wohnort, Bundesland oder Konfession. Für Familien aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist Hamburg damit offen.
Ruhezeit
Die Ruhezeit beträgt in Hamburg 25 Jahre und beginnt mit der Beisetzung (§ 28 Abs. 1 Hamburgisches Bestattungsgesetz). Das sind fünf Jahre mehr als in Lübeck.
Gebühren
Die Gebühren der Hamburger Friedhöfe klären wir für Ihren Fall direkt mit der Verwaltung. Wir nennen hier keinen Betrag, weil uns zwei unterschiedliche offizielle Angaben derselben Stelle vorliegen. Sobald geklärt ist, welche gilt, steht sie hier.
Wenn Sie jetzt jemanden brauchen
Wir sind rund um die Uhr erreichbar und kommen aus Lübeck nach Hamburg. Wir übernehmen die Abholung, die rituelle Waschung und den Kaffan, die Anmeldung beim Friedhof, das Totengebet und die Beisetzung. Auf Wunsch auch die Überführung ins Heimatland.
Quellen: Hamburger Friedhöfe AöR, Angaben zu den Standorten Ohlsdorf, Öjendorf und Finkenriek. Hamburgisches Bestattungsgesetz (Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen), Fassung mit Stand 01.02.2024. Stand dieser Seite: September 2026. Verbindlich sind die geltende Friedhofs- und Gebührenordnung sowie die Auskunft der Friedhofsverwaltung.