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Автор: Muhammed Mehdi Öruç, мастер похоронного дела · 29.09.2026 · 7 мин. чтения

Wenn ein Mensch stirbt, den Sie lieben, geht als Erstes die Ordnung verloren. Plötzlich sind Entscheidungen zu treffen, von denen Sie nie gedacht hätten, dass Sie sie treffen müssen. Oft mitten in der Nacht.

Dieser Text soll Ihnen diese Ordnung zurückgeben. Er beschreibt, was in den ersten 24 Stunden geschieht, was Sie selbst tun müssen und was Ihnen abgenommen wird. Sie können ihn auch überfliegen, wenn Ihnen gerade die Kraft zum Lesen fehlt.

Das Wichtigste zuerst: Sie müssen nichts sofort entscheiden außer dem einen Anruf. Alles Weitere hat Zeit, und Sie werden dabei begleitet.

Die ersten drei Schritte

1. Einen Arzt rufen. Jeder Todesfall in Deutschland muss ärztlich festgestellt werden. Zu Hause rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, bei einem unerwarteten Tod die 112. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument kann nichts Weiteres geschehen.

2. Einen Bestatter anrufen. Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, kann der Bestatter übernehmen. Rufen Sie ruhig sofort an, auch nachts. Wir sind rund um die Uhr erreichbar.

3. Die Familie und die Gemeinde informieren. Wer beim Totengebet dabei sein soll, sollte früh Bescheid wissen. Die Abstimmung mit der Moschee übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen.

Mehr ist in der ersten Stunde nicht nötig.

Wer muss zuerst informiert werden?

Zuerst ein Arzt, dann der Bestatter. Alles andere hat Zeit: Standesamt, Krankenkasse, Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter. Vieles davon übernehmen wir.

Viele Familien versuchen in den ersten Stunden, Behördliches zu regeln. Das ist verständlich, aber unnötig. Der Papierweg beginnt erst, wenn die Todesbescheinigung vorliegt, und er ist unsere Aufgabe, nicht Ihre.

Was geschieht mit dem Verstorbenen?

Nach der ärztlichen Feststellung des Todes holen wir den Verstorbenen ab: aus der Wohnung, dem Krankenhaus, dem Pflegeheim oder nach einem Unfall vom zuständigen Ort. In Schleswig-Holstein soll ein Verstorbener spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes in einen Leichenraum überführt werden (§ 10 Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein). In anderen Bundesländern gelten andere Fristen.

Danach folgen die Schritte, die für eine islamische Bestattung wesentlich sind:

  • die rituelle Waschung (Ghusl),
  • die Einhüllung in das weiße Leichentuch (Kafan),
  • das Totengebet (Salat al-Janaza),
  • die Beisetzung auf einem muslimischen Grabfeld.

Wie diese Schritte im Einzelnen ablaufen, erklären wir im Beitrag Der Ablauf einer muslimischen Beerdigung Schritt für Schritt.

Wer wäscht den Verstorbenen?

Verstorbene Frauen werden von Frauen gewaschen, verstorbene Männer von Männern. Das ist im Islam nicht verhandelbar. Viele Familien sind unsicher, ob das in Deutschland gewährleistet ist. Es ist gewährleistet: Für die Waschung verstorbener Frauen haben wir ein Frauenteam.

Angehörige des gleichen Geschlechts können bei der Waschung anwesend sein oder mitwirken, wenn sie das möchten. Es ist keine Pflicht, und niemand muss sich dafür rechtfertigen.

Während der Waschung wird der Verstorbene nach Möglichkeit Richtung Qibla ausgerichtet. Das ist erwünscht, aber anders als bei der Beisetzung keine Pflicht.

Auch für die ärztliche Leichenschau gilt in Schleswig-Holstein: Der Wunsch nach einer Untersuchung durch eine Person des gleichen Geschlechts ist nach Möglichkeit zu berücksichtigen (§ 3 Absatz 4 Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein). Sprechen Sie diesen Wunsch früh aus, am besten schon gegenüber dem Arzt.

Wie schnell kann die Bestattung stattfinden?

Hier treffen zwei Ordnungen aufeinander, und diese Frage stellt fast jede Familie.

Der Islam gebietet eine möglichst rasche Bestattung, idealerweise noch am Tag des Todes. Das deutsche Recht steht dem in vielen Bundesländern entgegen. In Schleswig-Holstein darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden. Die Erdbestattung soll innerhalb von neun Tagen erfolgen (§ 16 Absatz 1 Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein).

Diese Mindestfrist dient der Sicherheit. Sie soll ausschließen, dass ein Mensch bestattet wird, dessen Tod nicht zweifelsfrei feststeht. Für viele Familien ist sie trotzdem schwer auszuhalten.

Was das praktisch bedeutet: Die Bestattung findet in der Regel am dritten Tag statt. Die 48 Stunden lassen sich nicht verkürzen, aber mit guter Vorbereitung voll nutzen. Wenn Waschung, Grab, Totengebet und Papiere bis dahin stehen, wird beigesetzt, sobald die Frist abgelaufen ist. Genau darauf arbeiten wir hin.

In anderen Bundesländern gelten andere Fristen. Wenn Sie außerhalb Schleswig-Holsteins sind, klären wir die dortige Regelung für Ihren Fall.

Ist eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg möglich?

In Schleswig-Holstein ja. Das Bestattungsgesetz sieht die Erdbestattung zwar grundsätzlich in einem Sarg vor, lässt die sarglose Bestattung aber ausdrücklich zu (§ 15 Absatz 1 in Verbindung mit § 26). Träger kommunaler Friedhöfe müssen die Bestattung ohne Sarg zulassen, wenn sie dem Willen der verstorbenen Person entspricht.

Entscheidend ist neben dem Landesgesetz aber immer auch die Satzung des jeweiligen Friedhofs. Ob und wie im Tuch bestattet werden kann, klären wir vor der Beisetzung mit dem Friedhofsträger. Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Welche Friedhöfe muslimische Grabfelder haben, zeigt unsere Übersicht der Friedhöfe.

Rechtsstand: Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein in der seit 01.01.2025 geltenden Fassung. Bestattungsrecht ist Ländersache und ändert sich. In anderen Bundesländern gelten andere Regeln.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Für die meisten Fälle brauchen wir:

  • die Todesbescheinigung des Arztes,
  • den Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen,
  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten zusätzlich die Heiratsurkunde oder einen Auszug aus dem Eheregister,
  • bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners,
  • bei einer Überführung ins Ausland zusätzlich Dokumente des Ziellandes.

Die vollständige Liste nach Familienstand finden Sie auf unserer Seite Benötigte Unterlagen.

Wenn etwas fehlt oder Sie nicht wissen, wo es liegt: Sagen Sie es einfach. Fehlende Urkunden lassen sich beschaffen, und wir wissen, wo. Den Sterbefall beim Standesamt anzuzeigen und die Sterbeurkunde zu beantragen, übernehmen wir.

Was, wenn der Verstorbene in der Heimat beigesetzt werden soll?

Dann organisieren wir die Überführung ins Heimatland. Dazu gehören der Leichenpass, die seuchenrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, der Zinksarg, die Luftfracht und die Abstimmung mit dem Konsulat des Ziellandes und mit den Angehörigen vor Ort.

Der Ablauf unterscheidet sich je nach Zielland erheblich. Die Türkei, Marokko, Bosnien und die Länder Westafrikas haben jeweils eigene Anforderungen. Auf Wunsch buchen wir auch die Flüge für mitreisende Angehörige.

Rechnen Sie damit, dass eine Überführung mehr Zeit braucht als eine Beisetzung in Deutschland. Üblich sind mehrere Tage bis über eine Woche, abhängig von Konsulat und Flugverbindung.

Was, wenn das Geld nicht reicht?

Dann gibt es einen Weg, und Sie sollten ihn kennen: Wenn die Bestattungskosten die Angehörigen finanziell überfordern, kann das Sozialamt sie übernehmen. Der Antrag heißt meist „Sozialbestattung» oder „Übernahme der Bestattungskosten» nach § 74 SGB XII. Zuständig ist in der Regel das Sozialamt am letzten Wohnort des Verstorbenen.

Wichtig: Stellen Sie den Antrag möglichst vor der Beauftragung. Wir kennen das Verfahren und stellen ihn gemeinsam mit Ihnen. Die Bestattung wird darum nicht anders durchgeführt. Sie ist genauso würdig und genauso islamisch korrekt wie jede andere.

Was Sie in den ersten 24 Stunden nicht tun müssen

  • Sie müssen keine Preise vergleichen. Das können Sie später immer noch.
  • Sie müssen nichts unterschreiben, was Sie nicht verstanden haben.
  • Sie müssen keine Behörden anrufen.
  • Sie müssen nicht wissen, wie eine islamische Bestattung im Detail abläuft. Das erklären wir Ihnen Schritt für Schritt.
  • Sie müssen nicht stark sein. Trauer ist keine Aufgabe, die man abarbeitet.

Wenn Sie in dieser Zeit ein Gespräch brauchen: Unsere muslimische Seelsorge ist für Sie da. Auch eine Seelsorgerin steht zur Verfügung.

Häufige Fragen

Muss ein Muslim innerhalb von 24 Stunden beerdigt werden?

Religiös ist die rasche Bestattung geboten, idealerweise noch am Todestag. In Deutschland ist das meist nicht möglich: In Schleswig-Holstein darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden. In der Praxis findet die Beisetzung daher meist am dritten Tag statt.

Wen rufe ich mitten in der Nacht an?

Zuerst den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder bei unerwartetem Tod die 112. Danach uns. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch nachts und an Feiertagen.

Kann ich bei der Waschung dabei sein?

Ja, wenn Sie möchten. Angehörige des gleichen Geschlechts können anwesend sein oder mitwirken. Es ist aber keine Pflicht. Die Waschung verstorbener Frauen übernimmt bei uns ein Frauenteam.

Wird mein Angehöriger Richtung Mekka ausgerichtet beigesetzt?

Auf muslimischen Grabfeldern ja. Die Ausrichtung regelt die jeweilige Friedhofssatzung. Wir klären vor der Beisetzung, welches Grabfeld in Frage kommt.

Was kostet eine islamische Bestattung?

Unser Grundpreis für eine islamische Erdbestattung in Deutschland liegt bei ab 2.300 € inkl. MwSt. Je nach Fall kommen Leichenschau, Kühlung, Standesamtsgebühren und die Gebühren des Friedhofs hinzu. Was genau enthalten ist, steht auf unserer Seite Erdbestattung. Eine Überführung ins Ausland vereinbaren wir als Festpreis für Ihren Fall. Alle Kosten nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.

Können Sie auch außerhalb Schleswig-Holsteins bestatten?

Ja. Unser Sitz ist Lübeck. Wir betreuen Familien in ganz Norddeutschland und organisieren Überführungen bundesweit und international.

Was ist, wenn der Verstorbene nichts geregelt hat?

Das ist der Normalfall und kein Problem. Dann entscheiden die nächsten Angehörigen. Wir gehen die Fragen der Reihe nach mit Ihnen durch.

Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.

Wenn Sie jetzt jemanden brauchen

Rufen Sie an. Es kostet nichts, und Sie verpflichten sich zu nichts. Wenn Sie am Telefon nicht sprechen können, schreiben Sie uns, auch über WhatsApp.

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Möge Allah ﷻ Ihrem Angehörigen Barmherzigkeit schenken und Ihnen Sabr in dieser Zeit.

Sanduhr auf einem Schreibtisch im Büro von Al-Wasila